Inkassorecht
Inkasso: Einzug von offenen Forderungen
Wenn selbst unter Ausschöpfung aller Mittel des Zwangsvollstreckungsrechts Rechnungen offen bleiben, dann kommen wir ins Spiel. Als Rechtsanwalt für Inkassorecht kennen wir die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, um Sie bei der Einziehung von Forderungen zu unterstützen.
Jeder Inkassofall ist anders
Bevor wir eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen, prüfen wir deswegen sowohl einzelne Forderungen als auch Forderungsbündel umfassend. Und weil das Inkassorecht hohe Anforderungen an die Einzugstätigkeit knüpft, ist es wichtig, einen Rechtsbeistand frühzeitig einzuschalten.
Vertreten können wir beide Seiten:
Für den Fall, dass Sie sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlen oder für den Fall, dass Ihr Schuldner die Zahlung verweigert. Bereits im Rahmen außergerichtlicher Tätigkeiten prüfen wir den Einzelfall, sprechen Probleme direkt an und unterstützen Sie, Ihr Recht effektiv durchzusetzen.
Der Gegner ist die Zeit
Die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsbeistands erhöht ihre Chancen auf Realisierbarkeit der Forderung beträchtlich. Wenn Sie erst versuchen, die Sache mit einem Inkassounternehmen aus der Welt zu schaffen und daran scheitern, dann müssen Sie die maßgebenden Fakten erneut zusammentragen, uns übermitteln und uns über den bisherigen Verlauf unterrichten. Wir brauchen dann in der Regel weitere Zeit, uns in den Fall einzuarbeiten. Und insbesondere Zeit ist im Inkassorecht ein bedeutender Erfolgsfaktor.
Und die Kosten?
Betrachten Sie bitte auch die Kostenseite: Die Kosten eines Rechtsanwalts sind in der Regel erstattungsfähig, sofern sich Ihr Schuldner in Verzug befindet. Dagegen sind die Kosten für ein Inkassounternehmen nach Auffassung vieler Gerichte nicht oder zumindest nicht in voller Höhe vom Schuldner zu tragen. Gleiches gilt für eigene Kosten und Aufwendungen, wenn Sie Ihr Inkassomanagement selbst in die Hand nehmen, um Forderungen einzutreiben.
