Gesellschaftsrecht

Gründung, Erwerb, Verkauf und Umstrukturierung

 

Verschiedenste rechtliche Fragen stellen sich bei der Gründung und Führung eines Unternehmens. Deshalb sieht das Gesetz zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten in vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten die notarielle Form vor.
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Ich, als ihr Notar, unterstütze Sie bei der Vorbereitung, der Beurkundung und der Umsetzung von unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Aufgaben. So zum Beispiel bei der Gründung oder dem Verkauf Ihres Unternehmens oder bei der Wahl der optimalen Rechtsform. Mit meinem Team begleiten ich Sie durch Gesellschafterversammlungen oder protokolliere den Verlauf von Hauptversammlungen.

Im Gesellschaftsrecht sind wir ihr verlässlicher Partner für folgende gesellschaftsrechtliche Themengebiete:

Handelsregister

Das Handelsregister ist öffentlich und sorgt so für Transparenz in den Handelsbeziehungen. Sie können die genaue Firmierung und den Sitz des Unternehmens einsehen und so jederzeit überprüfen, welche Personen berechtigt sind, das Unternehmen zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen zu vertreten.

Bedeutende Änderungen in einem Unternehmen sind deshalb im Handelsregister anzuzeigen. Dazu gehören u.a.

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften
  • Änderungen in der Geschäftsführung / dem Vorstand
  • Änderungen des Unternehmenszwecks
  • Änderungen der Firma, des Sitzes oder der Geschäftsanschrift der Gesellschaft
  • Änderung der Gesellschafter bei KG und OHG
  • Erteilung und Widerruf einer Prokura

Alle Anmeldungen zum Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Wir entwerfen rechtssichere Texte und überwachen, ob die Eintragung im Handelsregister korrekt erfolgte.

Anwalt und Notar Jens Meyer aus Lauenburg

"Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament für unternehmerisches Handeln – es schafft Klarheit, schützt Investitionen und regelt das Miteinander von Gesellschaftern, um nachhaltigen Erfolg zu ermöglichen."

Jens Meyer
Rechtsanwalt und Notar für Lauenburg/Elbe

Firma

Den Namen, unter dem der Kaufmann das Handelsgeschäft führt und in das Handelsregister eingetragen wird, bezeichnet man als Firma. Das Firmenrecht ist inzwischen erheblich liberalisiert. Zulässig sind nunmehr Personenfirmen, Sachfirmen oder auch reine Phantasiefirmen. Die Firma muss jedoch kennzeichnungsfähig und unterscheidungskräftig sein. Auch darf sie die Verkehrskreise nicht irreführen. Über die Grenzen zulässiger Firmierungen beraten wir Sie als Ihr Notar. In Zweifelsfällen stimmen wir die gewünschte Firma vorab mit dem Registergericht und der Handelskammer ab.

Bei jeder Firma muss durch einen Zusatz kenntlich gemacht werden, um was für eine Rechtsform es sich handelt. Dies geschieht in der Regel durch gebräuchliche Abkürzungen wie GmbH, AG, e.K., KG, UG (haftungsbeschränkt) oder ähnliches.

Rechtsformen

Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich für jeden Gründer die Frage nach der geeigneten Rechtsform. So steht Ihnen die Rechtsform des Einzelkaufmanns, der Personenhandelsgesellschaften und der Kapitalgesellschaften zur Nutzung offen. Für die Wahl der Rechtsform sind haftungsrechtliche, steuerliche, organisatorische und arbeitsrechtliche Kriterien zu beachten. Dazu gehört auch die Frage, wie starr oder flexibel der Gesellschafterkreis sein und wie es sich im Falle des Todes eines Gesellschafters verhalten soll.

Ihr Notar in Lauenburg Jens Meyer informiert Sie über die unterschiedlichen Rechtsformen und sorgt zusammen mit Ihrer steuerlichen Vertretung für eine kompetente Beratung.

Folgende Rechtsformen kommen vor allem in Betracht:

  • Eingetragener Kaufmann
  • Personenhandelsgesellschaften
  • Aktiengesellschaft, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmenskauf

Nicht nur bei der Gründung der Kapitalgesellschaft und späteren Gesellschafterbeschlüssen werden wir tätig. Auch im Fall des Verkaufs oder des Erwerbs einer GmbH sorgen wir für ein wirksames und rechtssicheres Vertragswerk. Bei umfangreichen Gewährleistungen und mehrseitigen Vertragsanlagen unterstützen wir Sie, nicht den Überblick zu verlieren, insbesondere dann, wenn der Beurkundung mitunter langwierige Vertragsverhandlungen vorausgegangen sind. Dabei ist es unerheblich, ob Sie nur einen kleinen Geschäftsanteil übertragen oder ein ganzes Unternehmen erwerben:  eine frühzeitige Abstimmung zwischen Ihrem Notar und Ihren steuerlichen und anwaltlichen Vertretern erleichtert eine schnelle und erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung der Verträge.

Umwandlungen

Wir wirken außerdem bei verschiedensten weiteren gesellschaftsrechtlichen Transaktionen mit. Dazu gehören Beteiligungs- und Jointventure-Verträge oder die Vorbereitung und Begleitung Ihres Unternehmens beim Börsengang.Auch bei Umwandlungen der verschiedensten Art unterstützen wir Sie, ganz gleich, ob Sie Ihrem Unternehmen durch Formwechsel einfach eine andere Rechtsform geben möchten oder innerhalb Ihres Unternehmensverbundes Umstrukturierungen durch Verschmelzungen oder Spaltungen vornehmen.