Erben und Schenken
Damit Wertvolles erhalten bleibt
Aufbau und Bewahrung von Vermögen ist für viele Menschen zu Lebzeiten eine der wichtigsten Ziele. Für die Zeit nach dem Tod sieht es allerdings oft anders aus, wenn die Vorsorge fehlt. Dies kann zu teuren Gerichtsverhandlungen, zum Streit in der Familie und am Ende zum Zerfall des Vermögens führen.
Um dieses zu verhindern, fragen Sie frühzeitig ihren Notar.

Erbfolge ist gesetzlich geregelt
Immer dann, wenn die Erbfolge mangels Testament nicht bestimmt wurde, greifen die gesetzlichen Regelungen. Demnach sind die Kinder des Erblassers die Erben der sogenannten "ersten Ordnung". Schlagen sie die Erbschaft aus, weil es vielleicht nichts zu erben gibt oder sind diese bereits vor dem Erblasser verstorben, dann werden die Enkelkinder des Erblassers gefragt. Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, dann kommen die Erben zweiter Ordnung ins Spiel. Das sind laut Gesetzgeber die Eltern des Verstorbenen und ersatzweise die Geschwister des Erblasser. Erst dann folgen die Erben weiterer Ordnungen wie die Großeltern oder Urgroßeltern.
War der Erblasser verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem anderen Menschen verbunden so hat auch dieser hat ein gesetzliches Erbrecht. Hier bilden der Güterstand, in der die Ehe- bzw. Lebenspartner leben sowie der Umstand, welche Familienmitglieder noch vorhanden sind, die Grundlage, die über die Höhe der Erbquote entscheidet. In der Regel erbt der Partner deshalb nicht das gesamte Vermögen des Verstorbenen, sondern er muss sich dieses mit den Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern teilen. Das hat außerdem zur Folge, dass der Partner ohne Einverständnis der Miterben auch nicht frei über das Vermögen verfügen kann. Sind die Kinder in der Familie sogar noch minderjährig, können gerichtliche Genehmigungen erforderlich sein.
Wichtig: Führen Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und sind Sie nicht verheiratet, dann steht dieser bzw. diesem kein gesetzliches Erbrecht zu. Dabei ist die Dauer der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht von Bedeutung.

"Es gilt zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge häufig zu unerwünschten Konsequenzen und Streitigkeiten führt. Der Rat Ihres Notars kann folgenschwere Fehler verhindern."
Jens Meyer
Rechtsanwalt und Notar für Lauenburg/Elbe
Ein Testament spart Zeit, Geld und Nerven
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dabei kann es trotzdem zu Einschränkungen kommen, wenn die nächsten Verwandten ihr sogenanntes Pflichtteilsrecht geltend machen.
Das Verfassen des letzten Willens klingt eigentlich ganz einfach und trotzdem können sich viele Fehler einschleichen. Damit Sie auf der sicheren Seite stehen und alles in Ihrem Sinn geregelt wird, sollten Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Notar besprechen. So können Formulierungen eindeutig gewählt werden, um das gewünschte Ziel in der gedachten Art und Weise zu erreichen.
Dabei prüfen wir von der Kanzlei Meyer im Einzelfall, welche Regelungen für Ihre persönlichen Verhältnisse und ihr Vermögen sinnvoll und vorteilhaft sind. Natürlich übernehmen wir auch die rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens.
Mit der notariellen Beurkundung Ihres Testaments können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Gleichzeitig erleichtert ein Testament die Abwicklung des Nachlasses für Ihre Erben, da so in der Regel auf die Erteilung eines Erbscheins verzichtet werden kann. So ersparen Sie Ihre Erben nicht nur die oft erheblichen Kosten für den Erbschein, sondern auch viel Zeit.
Kann man das Erbe schon zu Lebzeiten übertragen?
Bei der sogenannten vorweggenommene Erbfolge werden einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen. Neben dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum kommt dabei der Unternehmensnachfolge eine große Bedeutung zu. Durch eine derartige Übertragung können Pflichtteilsansprüche Dritter unter bestimmten Voraussetzungen reduziert und steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden.
Ob dieses für Sie eine sinnvolle Option wäre, bedarf einer sorgfältigen Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile. Vermögenswerte sollten erst nach eingehender rechtlicher Beratung überlassen werden. Dabei wäre die Absicherung des Übergebers zum Beispiel mittels Wohnungsrecht zu prüfen.