Immobilienrecht

Immobilien- und Grundstückskaufverträge

 

Für viele Menschen gehört der Kauf oder Verkauf einer Immobilie finanziell betrachtet zu den wichtigsten Entscheidungen des Lebens. Deswegen hat der Gesetzgeber für einen Immobilienkaufvertrag oder einen Grundstückskaufvertrag die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Wir von der Kanzlei Meyer in Lauenburg unterstützen Sie gern bei Ihrem Kauf- oder Verkaufsvorhaben. Als Notar übernehmen wir die notarielle Beurkundung und prüfen ihren Kaufvertrag, um sie vor Risiken zu schützen.

Aufgaben des Notars

  • Vom Entwurf über die Beurkundung bis zur Abwicklung des Kaufvertrages achten wir auf die Einhaltung der besonders sorgfältigen Vorgehensweise.
  • Bei vielen Immobilienkaufverträgen können Risiken für den Käufer oder Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Als Notar ist es meine Aufgabe, auf diese Risiken hinzuweisen, über mögliche Folgen aufzuklären und alternative Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.
  • Als Notar garantieren wir, dass die von uns betreuten und beglaubigten Kaufverträge alle Formulierungen enthalten, die rechtlich erforderlich sind und immer dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung im Immobilienrecht folgen.
  • Der gesamte Vertrag wird nach der Ausarbeitung und Abstimmung in Anwesenheit beider Vertragsparteien noch einmal verlesen. Dieses Prozedere ist als „Verlesungspflicht“ für Notare vorgeschrieben. So wird beiden Parteien noch einmal deutlich gemacht, welche Abmachungen Gegenstand des Vertrags sind. Für beiden Parteien eine gute und letzte Möglichkeit, Nachfragen zu stellen oder auch noch Änderungswünsche zu äußern.
  • Wir wahren die Neutralität zwischen Käufer und Verkäufer und vermeiden es ausdrücklich, für die eine oder andere Partei einseitig zu beraten.

In meiner Funktion als Notar sorge ich weiterhin dafür, dass auf der einen Seite die Wünsche, die in den Vertrag aufgenommen werden sollen, juristisch einwandfrei formuliert sind und auf der anderen Seite die juristischen Formulierungen im Gespräch mit beiden erläutert und so ins verständliche Deutsch übersetzt werden.

Anwalt und Notar Jens Meyer aus Lauenburg

"Grundlage für die notarielle Beurkundung von Immobilienkaufverträgen und Grundstückskaufverträgen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Notar und Vertragsparteien. Sie können sicher sein, das ich mit meiner langjährigen Erfahrung aus den von beiden Parteien gewünschten Regelungen ein ausgewogenes und rechtssicheres Vertragswerk erstelle."

Jens Meyer
Rechtsanwalt und Notar für Lauenburg/Elbe

Weitere Felder der notariellen Mitwirkung im Immobilienrecht

Neben der Gestaltung und Beurkundung von Immobilienkaufverträgen und Grundstückskaufverträgen übernehmen wir die notarielle Mitwirkung auch in folgenden Fällen:

  • Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken
  • Beratung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen, Maßnahmen- und Erschließungsverträgen
  • Bestellung von sämtlichen für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Dienstbarkeiten und Baulasten.