Familienrecht

Ehe, Familie und Partnerschaft

 

In guten und in schlechten Tagen: Wir sind ihr verlässlicher Notar und Partner für die Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie dem Abschluss von Lebenspartnerschaftsverträgen.

Dann fragen Sie Ihren Fachanwalt für Familienrecht aus Lauenburg.

Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft

Diese Modifizierung greift immer dann, wenn beide Ehepartner keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Ab dem Tag der Eheschließung leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern Sie als Ehegatten nicht durch notariell beurkundete Vereinbarung etwas anderes geregelt haben. Diese Vereinbarung eines anderen Güterstandes kann jederzeit vor und auch noch nach Eingehung der Ehe erfolgen. Sie bedarf allerdings immer der notariellen Beurkundung. Die meisten Paare regeln dieses über die Vereinbarung der Gütertrennung.

Beziehen Ehepartner ihr Einkommen aus Lohn- oder Gehaltszahlungen ist eine Zugewinngemeinschaft sinnvoll. Das gilt auch für Ehen von Inhabern kleinerer Unternehmen. Eine Anpassung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft ist häufig dann der richtige Weg, wenn bei der Trennung der Wert einer Gesellschaftsbeteiligung oder eines Unternehmens zu ermitteln ist.

Bei Fragen rund um das Thema Güterstand sollten Sie immer die Beratung eines Fachanwalts für Familienrecht, eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei einholen. Nur so können Sie sicher sein, die für Sie beste Wahl getroffen zu haben.

Was ist ein Zugewinnausgleich?

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft drückt sich darin aus, dass zwar die Vermögensmassen zwar in der Zeit der Ehe getrennt bleiben, jedoch mit der Scheidung der Ehe ein Ausgleich des der Vermögen stattfindet. Im Gegensatz dazu basiert der Zugewinnausgleich auf der Annahme, dass beide Ehegatten während der Ehe Vermögen zu erwirtschaften und deshalb auch bei der Scheidung zu gleichen Teilen von diesem erzielten Zugewinn profitieren sollen. Grundsätzlich ist daher jeder Ehegatte in der Verwaltung seines Vermögens frei.

Zu beachten ist hier, dass es bei dem Zugewinnausgleich immer nur um eine monetäre Aufteilung der Salden geht und nie um die Aufteilung von Gegenständen, die während der Ehe angeschafft worden sind. Bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs wird die Differenz zwischen dem Vermögen am Ende der Ehe und dem Anfangsvermögen betrachtet und zwischen beiden Ehepartner verglichen. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss einen Ausgleich zahlen. Der Zugewinnausgleich beträgt genau die Hälfte des Differenzbetrages zwischen dem Zugewinn beider Partner, ist also reine Mathematik. Das Vermögen der Beteiligten kann im Laufe der Ehe durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst werden. Deshalb ist der notarielle Beistand so wichtig.

Unsere Leistungen für Sie

Bei Fragen rund um das Thema Zugewinn bieten wir Ihnen neben der kompetenten Beratung auch die Prüfung von Anspruchsgrundlagen an und entwickeln abgestimmt auf die individuelle Interessenlage die vielversprechendste Verhandlungsstrategie. Dabei setzen wir zur Konfliktlösung zunächst auf eine Verhandlungslösung. Wo diese scheitert vertreten wir Ihre Rechte auch vor Gericht. Wichtig ist auch die Regelung von Miteigentum an Immobilien durch Übernahme des Miteigentumsanteils des Ehegatten oder den Verkauf Ihres Miteigentumsanteils. Als letztes Mittel stehen wir auch bei der Zwangsversteigerung beratend an Ihrer Seite.

Anwalt und Notar Jens Meyer aus Lauenburg

"Nicht geltend gemachte oder gar verlorene Ansprüche können ein Vielfaches dessen kosten, was an Anwalts- und Notargebühren gespart werden kann, wenn man selbst auf eine anwaltliche und notarielle Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht verzichtet."

Jens Meyer
Rechtsanwalt und Notar für Lauenburg/Elbe

Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Geht es in der Ehe nicht weiter, dann besteht die Möglichkeit für die Noch-Ehepartner, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Trennung in einer notariellen Scheidungsvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung zu regeln. Also praktisch in einem Ehevertrag "in letzter Minute".

Was nützt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Alle Punkte und Aspekte, die im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung praktisch außergerichtlich zu regeln sind, entlasten das gerichtliche Verfahren. Beide Beteiligten sparen viel Zeit und damit Geld, weil das Gerichtsverfahren sichtlich beschleunigt werden kann, wenn sich beide Partner im Vorfeld verständigen: Anwaltskosten und Gerichtskosten werden reduziert, weil sich das Gericht mit den Fragen, die in der Scheidungsfolgenvereinbarung bereits geregelt wurden, nicht mehr befassen muss. Das Verfahren kann so günstiger, schneller und reibungsloser abgeschlossen werden, was meist in beiderseitigem Interesse liegt.

Welche Themen werden über die Trennungsvereinbarung geregelt?

Hauptstreitpunkt ist in der Regel eine gemeinsame Immobilie, was durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln ist, wenn sich beide Partner daüber verständigen. Oft wird ein Ehepartner das Haus zum Alleineigentum übernehmen und den anderen Partner auszahlen. Mit gewissen Einschränkungen können hier auch Unterhaltsansprüche mit der Übertragung der gemeinsamen Immobilie "verrechnet" werden. Aber auch Differenzen bei sonstigen Vermögenswerten oder dem Hausrats können so notariell geregelt werden. Weiter sind Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, zum elterlichen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder sowie zu erb- und pflichtteilsrechtlichen Fragen sinnvolle und gewünschte Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Zu regeln ist außerdem die Aufteilung der Scheidungskosten. Lediglich die Scheidung selbst kann auf diesem Wege nicht geregelt werden, weil der Ausspruch der Scheidung dem Gericht vorbehalten bleibt.

Typische Regelungen einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung:

  • Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Vereinbarung der Gütertrennung für die restliche Ehezeit
  • Trennungsunterhalt der Ehegatten
  • Nachehelicher Unterhalt der Ehepartner
  • Gegenseitiger Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Aufhebung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  • Regelungen zur Einkommen- und Kirchensteuer samt Solidaritätszuschlag
  • Regelungen zu den Scheidungskosten
  • Vermögensauseinandersetzung (insbesondere Verteilung der vorhandenen Immobilien)
  • Regelung der vorhandenen Schulden
  • Regelungen zu Hausrat, Fahrzeugen, Versicherungen, Bankkonten und Depots
  • Aufhebung und Widerruf von Vollmachten
  • Unterhalt für die Kinder

Alle Regelungen und insbesondere die letzte stehen unter dem gesetzlichen Vorbehalt des Kindeswohls. Durch Entscheidungen der Gerichte können diese Regelungen jedoch außer Kraft gesetzt werden.

Lebenspartnerschaftsvertrag

Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrags ist eine Möglichkeit, um Streitigkeiten im Falle der Trennung von fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften vorzubeugen. Hier können Sie Regelungen sowohl für die Zeit der Lebenspartnerschaft als auch für den Trennungsfall treffen. Die Vereinbarung einer Gütertrennung sowie Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich sind häufig vorkommende Beispiele dafür.

In jedem Fall ist eine notarielle Beurkundung notwendig, da Lebenspartnerschaftsverträge weitreichende wirtschaftliche und persönliche Regelungen enthalten. Beide Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen müssen persönlich bei einem Notar erscheinen. Als Notar Ihres Vertrauens entwerfen wir den Vertrag für Sie und erklären Ihnen dabei genau, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen für Sie haben.

Ohne Lebenspartnerschaftsvertrag leben beide Partner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem behält jeder während des Bestehens der Lebenspartnerschaft das jeweilige Eigentum. Kommt es zum Scheitern, dann teilen sich die Partner den Zugewinn, den sie währenddessen erzielt haben.