Unternehmensnachfolge
Damit es einfach weiter geht
Für die Ausgestaltung und Realisierung der Unternehmensnachfolge sind das Zusammenwirken von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und ehelichem Güterrecht unbedingt zu beachten. Sie erfordert deswegen einen Notar als fachkundigen Berater für eine sachgerechte Regelung der Unternehmensnachfolge.
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Je früher desto besser
Es kann schnell zu einer Krise führen, wenn die Findung einer sinnvollen Nachfolgeregelung zur Sicherung Ihres Lebenswerks nicht rechtzeitig erkannt wird. Dabei geht es als vorrangige Ziele um die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Geschäftsführers bzw. seiner Angehörigen. Dazu müssen geeignete Nachfolger für die Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig ausgewählt und in den Betrieb eingebunden werden. Und natürlich geht es dabei auch um die Zukunft wertvoller Arbeitsplätze sowie die Kreditwürdigkeit bei den Banken: Einer der wichtigsten Ratingpunkte nach Basel II ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge.
Geplante und ungeplante Nachfolge
Als Unternehmer muss jedoch nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge gedacht werden, sondern auch an die ungeplante im Fall des plötzlichen Ausscheidens durch Krankheit oder gar des Versterbens. Gerade in letztem Fall kann eine fehlende testamentarische Anordnung nicht selten das Ende eines aufstrebenden Unternehmens bedeuten. Hier selbst mit einem eigenhändigen Testament ohne eine fachgerechte Beratung die rechtssichere Nachfolge regeln zu wollen, ist der falsche Weg. Fragen Sie besser uns als erfahrenes Notariat in Lauenburg zu den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung. Sie gehört seit vielen Jahren zu unseren wesentlichen Aufgaben.
Leistungen für eine qualifizierte Nachfolgeregelung
Zu den Leistungen unseres Notariats gehören:
- die Analyse der Ausgangslage
- die Erstellung von Handlungsalternativen
- die Entwicklung eines Nachfolgekonzepts
- das Aufsetzen eines Unternehmertestaments
- die Überprüfung des Ehevertrags
- die Anpassung des Gesellschaftsvertrags
- die Treffung der Vorsorge zur Minimierung der Steuerbelastung
- die Prozessbetreuung, Dokumentation und das Controlling
- Rechtsberatung und Vertragsgestaltung
- das Durchführen von Mitarbeitergesprächen
Gleiches gilt auch im Privatvermögen: Immobilien und andere Werte müssen auf die Nachfolger übertragen werden ohne Ertragssteuern und Erbschaftssteuern auszulösen. Auch hier beraten wir sie gern.

"Die Nachfolge ist meist eine typisches Herausforderung des Mittelstands. In mittelständischen Unternehmen spielt neben dem Wechsel in der Leitung auch der Wechsel am Eigentum eine wichtige Rolle."
Jens Meyer
Rechtsanwalt und Notar für Lauenburg/Elbe
Interne oder externe Nachfolgeregelung
Bei der familieninternen Nachfolge handelt es in Deutschland um den Regelfall. Dabei stehen Unternehmenskontinuität und Sicherung der Unternehmensführung im Fokus. Im besten Fall übernimmt der geeigneste Erbe das Unternehmen und andere Erben gilt es abzufinden. Gleichzeitig sollen Erbengemeinschaften oder die Aufspaltung eines Gesellschafterkreises in zahlreiche Familienstämme vermieden werden.
Viele Möglichkeiten zur Gestaltung gibt es auch bei der externen Nachfolge. Hier sind Betriebsverpachtungen, Management buy out oder der Verkauf an Betriebsfremde oft auch aus Mangel eines familieninternen Nachfolgers nur einige der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Zusammengefasst finden in der Praxis verschiedene Lösungen Anwendung:
- Übergang der Verantwortung auf einen neuen angestellten Geschäftsführer
- Übergang auf einen Vorstand in einer Nicht-Familiengesellschaft
- Verkauf des Unternehmens
- Errichtung einer Stiftung und die Einbringung des Unternehmens
- Verpachtung des Unternehmens
- Ablösung durch eines oder mehrere Kinder als geschäftsführende Gesellschafter
Unsere Kanzlei am Fürstengarten ist darauf spezialisiert, die Unternehmensnachfolge nach den Vorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen unserer Mandanten zu regeln und anschließend in der Umsetzung zu begleiten. Hier legen wir besonderen Wert auf maßgeschneiderte Lösungen und Konzepte, die die individuellen Präferenzen zur Unternehmensnachfolge berücksichtigen. Dabei berate ich als Rechtsanwalt und Notar Jens Meyer Sie umfassend in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Bei uns sind Sie in guten Händen.