Arbeitsrecht
Abfindung, Kündigung, Elternzeit und mehr
Sie haben ein Problem mit Ihrem Arbeitgeber und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Sie haben eine Kündigung erhalten oder wollen eine Abfindung aushandeln?

Abwehr von Kündigungen
Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten und Zweifel, ob diese rechtens ist, dann fragen Sie am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir kennen die Voraussetzungen, die für eine Kündigung gelten, sehr genau und wissen, wie und mit welcher Aussicht auf Erfolg man dagegen vorgehen kann. Das gilt natürlich auch im umgekehrten Fall, wenn Sie aktiv kündigen möchten. Gern beraten wir Sie zu Fristen und rechtssicheren Formulierungen, damit Sie am Ende zu Ihrem Recht kommen.
Kündigungsschutzklagen
Kommen Sie allein oder mit uns zu der Erkenntnis, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgt ist, dann können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ziel dabei ist es, entweder das Arbeitsverhältnis fortzuführen oder eine angemessene Abfindung zu erhalten. Wir von der Kanzlei Meyer aus Lauenburg haben die Erfahrung, um die Erfolgsaussichten zu bewerten und um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Aushandeln einer Abfindung
Kein Arbeitgeber zahlt gern eine Abfindung. Deswegen wird versucht, mit allen Tricks die Abfindung möglichst gering zu halten. Wir kennen diese Tricks aus vielen Fällen und können für Sie beim Verhandeln der Abfindung das Bestmögliche erreichen. Gemeinsam mit Ihnen bewerten wir die Angebote des Arbeitgebers und erläutern Ihnen, welche Nachteile Ihnen durch scheinbar gut gemeinte Angebote vor allem auch steuerlich entstehen können.
Aufsetzen von Aufhebungsverträgen
Erkennen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, dass eine weitere Zusammenarbeit keinen Sinn mehr macht, regelt ein Aufhebungsvertrag die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten. Mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt steigen die Chancen, Ihre Bedingungen, zu denen das Arbeitsverhältnis endet, mitzubestimmen und erfolgreich zu verhandeln.
Hilfe beim Arbeitszeugnis
Das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ist keine gut gemeinte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es ist seine gesetzliche Pflicht, ein Arbeitszeugnis zu formulieren. Denn das Zeugnis ist für Sie und die Bewerbung für eine neue Anstellung eine wichtige Grundlage, um möglichst schnell ein neues Beschäftigungsverhältnis aufzubauen. Wir helfen Ihnen, wenn es zu Problemen rund ums Arbeitszeugnis kommt, sei es durch Verzögerungen bei der Ausstellung oder durch unvorteilhafte Formulierungen. Hier gibt es klare Regeln, was in einem Arbeitszeugnis zu stehen hat – und wir von der Kanzlei Meyer kennen diese Regeln.
Hilfe bei Abmahnung
Eine Abmahnung in der Personalakte macht sich nie gut und belastet das Arbeitsverhältnis, insbesondere dann, wenn diese aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt ist. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir dagegen vor, prüfen die Sachverhalte, sammeln Beweise und formulieren eine Gegendarstellung für das Personalbüro, falls der Arbeitgeber nicht bereit ist, die Abmahnung zurückzunehmen. Erwägen Sie für die Rücknahme sogar eine Klage, dann bewerten wir die Erfolgsaussichten und vertreten Sie natürlich ebenfalls beim Rechtsstreit.
Elternzeit & Mutterschutz
Ist ein Kind unterwegs, ist das zumeist ein freudiges Ereignis, wirft aber schnell viele Fragen auf, wenn es um den Arbeitsalltag geht. Wem steht Elternzeit zu und wie lange? Welche Regelungen gibt es im Mutterschutz? Wie sieht es nach der Elternzeit mit der Rückkehr in den Beruf aus? Die Politik passt diese Regelungen immer wieder an, so dass man als Laie schnell den Überblick über die aktuell geltenden Regeln verliert. Als Experten für Arbeitsrecht informieren wir uns regelmäßig über Veränderungen und beraten Sie gern, wenn es darum geht, Erziehung und Arbeitswelt unter einen Hut zu bekommen.

"Das Arbeitsrecht bildet das Fundament für ein faires und gerechtes Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, indem es Rechte und Pflichten klar definiert und somit für soziale Gerechtigkeit am Arbeitsplatz sorgt."
Jens Meyer
Rechtsanwalt und Notar für Lauenburg/Elbe
Wie können wir Ihnen beim Arbeitsrecht helfen?
Zunächst einmal müssen wir wissen, was vorgefallen ist. Gern können Sie uns dazu eine E-Mail an info@kanzleimeyer.de schicken und darin das Vorgefallene schildern. Anschließend prüfen wir den Sachverhalt und melden uns bei Ihnen, falls wir zur besseren Beurteilung weitere Unterlagen benötigen oder wir bereits eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten haben.
Wir vereinbaren dann einen Termin für eine Erstberatung, besprechen die Details und beantworten all Ihre Fragen, die mit dem Fall zusammenhängen.
In unserer Erstberatung erfahren Sie:
- Welche Risiken und Chancen sehen wir in Ihrem besonderen Fall?
- Wie schätzen wir Ihre Erfolgsaussichten ein?
- Wie stehen die Kosten im Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen
- Was eine juristische Vertretung kostet?
- Wann können Sie mit einem Ergebnis rechnen?
Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.